Der Victorinox Zitronenschaber ist das perfekte Werkzeug zum Abziehen feiner Zesten von Zitrusfrüchten – ideal für aromatische Garnituren, Cocktails, Desserts und herzhafte Gerichte.
Mit seinem schlanken, leichten Design ist der Victorinox Zitronenschaber besonders handlich. Der ergonomische Griff aus Polypropylen (PP) bietet komfortable Handhabung, und das kompakte Format ermöglicht eine einfache Aufbewahrung. Spülmaschinengeeignet für unkomplizierte Reinigung.
Mit nur 25 g ein federleichter Helfer für den täglichen Gebrauch – in bewährter Victorinox-Qualität.
| Griffmaterial | Polypropylen (PP), Schwarz |
| Maße | 140 × 21 × 11 mm |
| Gewicht | 25 g |
| Spülmaschinengeeignet | Ja |
| Verpackung | SB-Hülle |
| Artikelnummer | 5.3503 |
| › Zieht feine Zesten von Zitrusfrüchten ab |
| › Schlankes, leichtes Design |
| › Ergonomischer PP-Griff |
| › Kompakt und spülmaschinengeeignet |

Die Victorinox AG garantiert dem Endkäufer, dass das Produkt während seiner gesamten Lebensdauer frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist, die bei normalem Gebrauch auftreten. Nicht gedeckt sind normale Abnützung, kosmetische Schäden sowie Schäden durch unsachgemässe Handhabung, Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfälle, Veränderungen am Produkt oder Eingriffe eines nichtautorisierten Service Centers.
Für elektronische Komponenten (z. B. USB-Sticks, LED-Lichter) sowie für Zubehör wie Paracords, Kordeln, Ketten, Etuis, Handschuhe, Clips, Messerblöcke und Kleinlederwaren gilt stattdessen die Victorinox 2-Jahres-Garantie.
Garantieansprüche machen Sie bei uns, bei Victorinox oder beim nächstgelegenen autorisierten Victorinox Service Center geltend; Victorinox kann dafür einen Kaufbeleg verlangen.
Vollständige Garantieerklärung von Victorinox (PDF)
Es gelten ausschliesslich die Bedingungen der vollständigen Garantieerklärung. Garantiegeber ist die Victorinox AG, Schmiedgasse 57, 6438 Ibach, Schweiz. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung; Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte uns gegenüber werden dadurch nicht eingeschränkt.
Gültig ab: 1. Februar 2024
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